Wenn die Operation rein aus ästhetischen Gründen erfolgt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Besteht jedoch eine medizinische Indikation, etwa wenn das Sichtfeld durch Schlupflider erheblich eingeschränkt ist, kann eine Kostenübernahme oder Beteiligung möglich sein. In solchen Fällen sollte vorab unbedingt eine Abklärung mit der Versicherung erfolgen.
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