Bei Kindern und Jugendlichen oder bei klarer medizinischer Indikation kann eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen. Bei rein ästhetischen Eingriffen müssen die Patienten die Kosten selbst tragen. Daher empfiehlt sich immer eine individuelle Abklärung mit der eigenen Versicherung.
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